OFT GESTELLTE FRAGEN
unsere Antworten dazu für dich
Seit dem 01. Januar 2021 ist ein Au Pair Aufenthalt in England nicht mehr möglich. Leider wurde seitens der Regierung versäumt, ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für Au Pairs zur Verfügung zu stellen. Ein Au Pair Aufenthalt wäre demnach illegal. Wir hoffen jedoch, dass dafür schon in naher Zukunft eine Lösung gefunden wird, da die Nachfrage seitens der Gastfamilien noch immer sehr groß ist.
Ja, du kannst dich schon mit 17Jahren bei uns anmelden, deine Bewerbung ausfüllen und auch bereits Kontakt mit Gastfamilien aufnehmen. Zum Startzeitpunkt musst du jedoch volljährig sein.
4-8 Monate Vorlaufzeit wären ideal, aber generell nehmen wir auch kurzfristige Bewerbungen entgegen.
Die Vermittlungsgebühr wird erst nach Vermittlung in eine Gastfamilie fällig, d.h. wenn beide Seiten der Vermittlung zugestimmt haben.
Generell gilt, je länger desto besser, mind. jedoch 6 Monate. Nur in den seltensten Fällen nehmen Familien ein Au Pair für einen kürzeren Zeitraum bei sich auf. Ausnahmen: Demi Pair Australien und Au Pair & Study Perth mit 3 Monaten und Sommeraupair in Europa 2-3 Monate ab Juli.
Innerhalb Europas gilt eine Altersbeschränkung von 29 Jahren. Aufgrund der geltenden Visumsbestimmungen für Australien und Neuseeland können wir Teilnehmer/innen bis 30 Jahre (das 31. Lebensjahr darf bei Programmantritt noch nicht vollendet sein) vermitteln.
In Europa ist dies während der Sommermonate möglich (ab Anfang Juli). Die Anzahl der Gastfamilien ist jedoch begrenzt und eine Vermittlung kann nicht garantiert werden.
Ja, wir nehmen auch männliche Bewerber ins Programm auf. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Nachfrage seitens der Gastfamilien leider gering ist. Um gute Vermittlungschancen gegenüber den zahlreichen weiblichen Mitbewerberinnen zu haben, sind sehr gute Kinderbetreuungserfahrungen unerlässlich!
Ein Au Pair hat eine Vorbildfunktion für die Kinder. So gut wie keine Gastfamilie akzeptiert ein Au Pair, welches raucht.
Die Mehrzahl der Gastfamilien ist darauf angewiesen, dass das Au Pair einen Führerschein besitzt, um die Kinder z.B. in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen (Ausnahme: England; die meisten unserer Gastfamilien leben im Großraum London, wo die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können).
Nein, das einfache Führungszeugnis ist für die Bewerbung ausreichend.
Bei Bewerbung sollte das polizeiliche Führungszeugnis maximal 6 Monate alt sein.
Ja, du solltest einen Erste Hilfe Kurs absolviert haben, der bei Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein darf. Zur Auffrischung (und auch generell) empfehlen wir einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder, der z.B. vom DRK angeboten wird. (Ausnahme: Neuseeland; dort wird während der „Orientation Days“ zu Beginn des Aufenthaltes ein Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt. Ein Nachweis ist mit Einreichung der Bewerbung also nicht zwingend notwendig)
Ja. Bitte weist ausdrücklich darauf hin, dass ihr befreundet seid (mit Namen des Freundes/der Freundin) und, dass ihr zusammen vermittelt werden möchtet. Wir versuchen gern, euch Familien zu finden, die nur unweit voneinander entfernt wohnen. Eine Garantie können wir euch jedoch nicht geben.
Du solltest mind. 2 Kinderbetreuungsreferenzen vorweisen können. Darunter zählen z.B. regelmäßiges Babysitting, Praktika in Kindertageseinrichtungen, kirchliches Engagement, Ferienbetreuung, Sporttraining für Kinder, Nachhilfeunterricht etc. Referenzvordrucke lädst du dir nach Registrierung von unserer Website runter.
Du kannst Deine Wunschregion gern auf der Bewerbung angeben und wir werden versuchen dies so gut es geht bei der Auswahl der Familien zu berücksichtigen.
Bitte sprich am besten vorher mit der für dich zuständigen Kindergeldstelle. Soweit uns bekannt ist, müssen 10 Wochenstunden Sprachkurs im Gastland absolviert werden, um weiterhin Kindergeld zu erhalten.
Impfungen sind für keines der Gastländer vorgeschrieben (Stand 2020). Ein Grundimpfschutz sollte jedoch vorhanden sein. Ein geplanter Au Pair Aufenthalt ist eine gute Möglichkeit, um bestehende Impfungen vor Ausreise aufzufrischen.
Wenn du bereits eine Gastfamilie im Zielland kennst und gern die Unterstützung von go4aupair und unserer Partneragentur vor Ort erhalten möchtest, kannst du dich jederzeit an uns wenden. Du registrierst dich ganz normal auf unserer Website und vervollständigst die Bewerbungsunterlagen. Wir benötigen in jedem Fall deine komplette Bewerbung, solltest du im Gastland, aus welchem Grund auch immer, noch einmal neu an eine andere Gastfamilie vermittelt werden wollen. Du erhältst als „Direct Placement“ von uns einen Rabatt auf die Vermittlungsgebühr.
- Als Österreicher/-in vermitteln wir dich gern als Au Pair innerhalb Europas. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, ist eine Au Pair Vermittlung leider nicht möglich.
- Für die Schweiz und Österreich gibt es mit Australien und Neuseeland kein Abkommen für die Vergabe des Working Holiday Visums, sodass eine Au Pair Vermittlung ebenfalls nicht möglich ist.
- Gern können wir dich als Österreicher/-in oder Schweizer/-in als Demi Pair nach Australien vermitteln. Als Demi Pair reist du mit einem Studentenvisum bei dessen Ausstellung es keine Rolle spielt, welcher Nationalität man angehört.
Wir müssen die Größe der Bewerbungsunterlagen beim Upload im Portal beschränken, da das fertige Bewerbungspaket ansonsten zu groß wird und nicht mehr per E-Mail verschickt werden kann. Ihr solltest euch deshalb nach Möglichkeit an die Hinweise beim Upload halten.
Tipp:
- Jede Seite einzeln darf 500kb haben.
- Sollte es dennoch nicht klappen, sendet uns eure Unterlagen gern an info@go4aupair.de und wir komprimieren und laden sie für euch an entsprechender Stelle hoch.
Mit Weiterleitung deiner Unterlagen an das gewünschte Gastland erhältst du von uns Tipps zur Vorbereitung auf dein Skype-Gespräch mit Gastfamilien. Die Mehrzahl der Familien interviewt mehrere Au Pairs bevor sie sich für eine Bewerberin entscheiden. Ist dir die vorgeschlagene Familie sympathisch, solltest du das Gespräch dafür nutzen, die Gastfamilie davon zu überzeugen, dass du das perfekte Au Pair für die Familie bist.
Das können wir so pauschal leider nicht beantworten, da dies abhängig davon ist, wie lange du diesen besuchen möchtest, mit welchen Niveau du beginnst und ob du gegebenenfalls sogar einen Examenskurs besuchen möchtest. Du kannst dich jedoch, nachdem du dich mit einer Gastfamilie geeinigt hast, direkt vor Ort informieren. Bedenke jedoch, dass deine Hauptaufgabe als Au Pair die Betreuung der Kinder ist und der Sprachkursbesuch in deiner Freizeit stattfinden muss. Auch sollte man als Au Pair ein gewisses Maß an Flexibilität aufweisen, z.B. wenn ein Kind krank wird oder die Gasteltern Schichtarbeiter sind.
Wir arbeiten in jedem Gastland mit ausgesuchten und vertrauenswürdigen Partneragenturen zusammen. Diese agieren als Schnittstelle zwischen den Au Pairs und den Gastfamilien. Sollten vor Ort Probleme oder Fragen auftreten, kannst du dich jederzeit an die Kollegen vor Ort wenden. Auch wir bleiben während des Aufenthaltes mit dir in Kontakt.